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Qualiopi

Qualiopi-Indikatoren: die erwarteten Nachweise, Kriterium für Kriterium

Die 7 Kriterien des Qualiopi-Referenzrahmens und die Nachweise, die ein Auditor zu jedem erwartet: So bereiten Sie das Audit ohne Panik am Vorabend vor.

Qualiopi, die französische Qualitätszertifizierung für Bildungsanbieter, umfasst 7 Kriterien und 32 Indikatoren. Nicht jeder Indikator gilt für jeden Anbieter: Das hängt von Ihren Maßnahmenkategorien ab (Weiterbildung, Kompetenzbilanzen, VAE als Anerkennung von Berufserfahrung, Ausbildung). Die Logik des Audits bleibt dieselbe: Zu jedem Indikator verlangt der Auditor einen Nachweis.

Hier finden Sie, Kriterium für Kriterium, die Nachweise, die am häufigsten vorkommen. Die Kriterien sind die aus Artikel R6316-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs (Code du travail). Für die Details zu jedem einzelnen Indikator bleibt der offizielle Leitfaden zum Referenzrahmen maßgeblich.

1. Information der Öffentlichkeit

„Die Bedingungen, unter denen die Öffentlichkeit über die vorgeschlagenen Leistungen, die Fristen für den Zugang zu ihnen und die erzielten Ergebnisse informiert wird.“

Gängige Nachweise: Ihre veröffentlichten Programme (Ziele, Voraussetzungen, Dauer, Durchführungsform, Preise, Barrierefreiheit), die angegebenen Zugangsfristen und die Ergebniskennzahlen, die Sie veröffentlichen (Zufriedenheits-, Erfolgs- oder Abschlussquoten).

2. Ziele und Anpassung der Leistungen

„Die genaue Bestimmung der Ziele der vorgeschlagenen Leistungen und die Anpassung dieser Leistungen an die Zielgruppen, für die sie bestimmt sind.“

Gängige Nachweise: die Analyse des Bedarfs von Kunde oder Teilnehmenden, operative und überprüfbare Ziele sowie Lerninhalte, die mit diesen Zielen verknüpft sind.

3. Aufnahme, Begleitung und Evaluation

„Die Anpassung der Leistungen sowie der Modalitäten für Aufnahme, Begleitung, Betreuung und Evaluation an die Zielgruppen, für die sie bestimmt sind.“

Gängige Nachweise: die Informationen, die vor Beginn der Maßnahme ausgehändigt werden, die Einstufung zu Beginn, die Anwesenheitslisten, die Lernerfolgskontrolle und die Maßnahmen gegen Abbrüche.

4. Pädagogische und technische Mittel

„Die Eignung der pädagogischen und technischen Mittel sowie der Betreuung für die durchgeführten Leistungen.“

Gängige Nachweise: die Liste der Mittel (Räume, Plattformen, Ausstattung), die Lehrmaterialien und die Organisation der Betreuung.

5. Kompetenzen der Trainer

„Die Qualifikation sowie die Weiterentwicklung der Kenntnisse und Kompetenzen des Personals, das die Leistungen durchführt.“

Gängige Nachweise: Lebensläufe und Abschlüsse der Trainer sowie ein Plan zur Kompetenzentwicklung des Teams.

6. Berufliches Umfeld

„Die Einbindung und das Engagement des Anbieters in seinem beruflichen Umfeld.“

Gängige Nachweise: Ihre Beobachtung der rechtlichen, regulatorischen, beruflichen und pädagogischen Entwicklungen, Ihre Netzwerke und Partner, die Steuerung Ihrer Subunternehmer und die Aufnahme von Menschen mit Behinderung.

7. Rückmeldungen und Beschwerden

„Die Erfassung und Berücksichtigung der Rückmeldungen und Beschwerden der Beteiligten.“

Gängige Nachweise: Zufriedenheitsfragebögen von Teilnehmenden, Kunden und Trainern, das Beschwerderegister und die daraus abgeleiteten Verbesserungsmaßnahmen.

So bereiten Sie das Überwachungsaudit vor

Das Überwachungsaudit findet zwischen dem 14. und dem 22. Monat nach der Erstzertifizierung statt. Der Auditor prüft mindestens die Abweichungen, die beim Erstaudit festgestellt wurden: Beginnen Sie dort.

  • Legen Sie Ihre Nachweise in der Reihenfolge des Referenzrahmens ab, ein Ordner pro Indikator.
  • Behalten Sie für jeden Indikator lieber einen aktuellen Nachweis als zehn alte.
  • Notieren Sie, was fehlt, und ergänzen Sie es vor dem Audit: Ein nachträglich erstellter Nachweis ist kein Nachweis.

Wir ordnen Ihre Nachweise Indikator für Indikator und erstellen eine Übersicht für den Auditor: zu unserer Leistung für Qualiopi.